Kinder- und Jugendschutz
Über uns Vorstand VISION:2025 Kinder- und Jugendschutz Jobs Sponsoren Vereinszeitung Terminkalender
Der TV Fürth 1860 e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Sportler*innen, Kinder und Jugendlichen. Die Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist in besonderem Maße von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch. Der Verein stellt sich der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, präventiv sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Dies erfordert vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken mit Verbänden, Behörden, Institutionen und Organisationen. Wir verurteilen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufs schärfste und wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im und durch Sport verhindert werden kann.
Daher: sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch – Nicht mit uns!
Unser Präventionskonzept sieht folgende Maßnahmen zur Umsetzung vor:
- Alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Helfer*innen legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis in der Geschäftsstelle vor.
- Alle Trainer*innen haben den dsj /TV Fürth 1860 e. V. Verhaltenskodex – als Anlage zu allen Trainer-/ÜL-Verträgen, gelesen und unterschrieben. Der Verhaltenskodex ist auch als verbindliche Information für alle neuen Mitarbeiter*innen, Vorstandsmitglieder*innen und Betreuer*innen wichtiger Bestandteil unserer präventiven Arbeit.
- Alle Übungsleiter*innen, Trainer*innen, und Mitarbeiter*innen erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder bei Fortbildungen, Schulungen im Verein, auf Landes- oder Bundesebene, bei Sportorganisationen oder im Rahmen einer Ausbildung.
- Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft vorbereitet. Alle Betreuer*innen unterzeichnen den Verhaltenskodex. Die Betreuer*innen werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Eltern werden über die jeweiligen Standards informiert.
- Der Verein benennt mindestens zwei Vertrauenspersonen (Kinderschutzbeauftragte/r), die vereinsintern als Gesprächspartner*in zur Verfügung stehen. Sie sind ausreichend qualifiziert und in der Lage Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen.
Das Präventionsteam besteht darüber hinaus noch aus maximal drei weiteren Personen:
Tanja Stöhr
Daniel Herzog