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Liebe Mitglieder der Leichtathletik-Abteilung LAC Quelle Fürth im TV Fürth 1860,
die außerordentliche Delegiertenversammlung unseres Hauptvereins TV Fürth 1860 hat vergangenen Donnerstag, den 14.09.2023, eine neue Vereins-Satzung und neue Beitragsordnung verabschiedet.
Die neue Satzung wurde zur Prüfung an die zuständigen Stellen eingereicht und gilt voraussichtlich ab dem 01.10.2023.
Zusätzlich zur neuen Satzung wurde auf der Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen, die Voraussetzungen für die Umsetzung Bauabschnitt I des Projekts Vision:2025 im Verhältnis zu den Fördergebern und der Sparkasse Fürth, welche das Projekt Vision:2025 finanziell und darüber hinaus begleitet, zu schaffen, damit bald angefangen werden kann, zu bauen.
Die in der neuen Satzung aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen umfassen zum einen vereinsorganisatorisch die Kompetenzverlagerung einiger wesentlicher Aspekte (wie z.B. Beschlüsse über Beitragsanpassungen und die Feststellung des Haushaltes des TV Fürth) von der Delegiertenversammlung zum Vereinsrat.
Die Kompetenzverlagerung wurde vom Vereinsvorstand zur Steigerung der Handlungsfähigkeit im Zusammenhang mit den wachsenden Aufgaben im Rahmen des Projektes Vision:2025 eingebracht. Bei bestimmten Entscheidungen gelten im Vereinsrat die gleichen Stimmverhältnisse, wie in der Delegiertenversammlung.
Zum anderen wurde die Möglichkeit verankert, eine zusätzliche Sonderumlage für bestehende Vereinsmitglieder einzuführen, sofern dies für besondere Anlässe (z.B. Finanzierungsbedarf im Rahmen von Sanierung / Vision 2025) zwingend notwendig erscheint.
Vorrangig sollen gemäß dem TV-Vorstand gegenwärtig andere Möglichkeiten, die Vision 2025 zu unterstützen, bspw. mit der angelaufenen Bausteine Spendenaktion bleiben.
Wir können zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzen, ob und ggf. wann eine solche Umlage eingeführt werden könnte. Ein Sonderkündigungsrecht für Vereinsmitglieder wird es allerdings im Falle der Einführung einer solchen Sonderumlage nicht geben, da die Option auf die Erhebung dieser Umlage nun in der Satzung verankert ist. Gemäß TV-Vorstand soll ein Sonderkündigungsrecht weiterhin bei Ausnahmefällen/Härtefällen bestehen bleiben, deren Prüfung vom Vereinsvorstand zugesichert wurde.
Die neue Satzung und Beitragsordnung findet ihr im Anhang.
Bei Fragen wendet euch bitte an die Geschäftsstelle des TV Fürth: mitgliederverwaltung@tv-fuerth-1860.de
Der Vorstand des Hauptvereins und die Mitgliederverwaltung planen aktuell, einen Mitglieder-Brief zur neuen Satzung zu verschicken.
Sportliche Grüße
>> Download neue Beitragsordnung <<
LAC Quelle Fürth im TV Fürth 1860 e.V.
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Finkenschlag 47h
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Telefon: +49 911 758106
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